Rabatte in der Kfz Versicherung


Die Kfz-Versicherer locken mit zahlreichen Nachlässen und Rabatten. Diese Rabatte sind mit bestimmten Bedingungen verknüpft. Unsere Versicherungsvergleiche berücksichtigen mit unseren Versicherungsrechner die Mehrzahl der Kriterien, die zur Gewährung eines Rabattes führen.

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Im Folgenden sind die Rabatte aufgelistet, die von verschiedenen Kfz-Versicherungen angeboten werden.

Einzelfahrer-Rabatt:
Der Einzelfahrer-Rabatt wird dann gewährt, wenn das Auto ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren wird. Wird jedoch ein Unfall durch einen anderen Fahrer verursacht, werden zwar die Schäden von der Versicherung übernommen. Es drohen jedoch hohe Nachzahlungen für den Versicherungsnehmer.

Partner-Rabatt:
Der Partner-Rabatt ist dann sinnvoll, wenn das Auto ausschließlich von einem bestimmten Personenkreis wie dem Versicherungsnehmer selbst, der Ehefrau, dem Lebenspartner oder Partner, mit dem er ein Lebensverhältnis führt, gefahren wird.

Schadensfreiheits-Rabatt:
Jeder Versicherungsnehmer wird in eine Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Fährt er lange unfallfrei und hat er lange Zeit ein Auto versichert, belohnt die Versicherung dies mit der Einstufung in eine günstige Schadenfreiheitsklasse. Jede Schadenfreiheitsklasse entspricht einem Prozentsatz. Der Prozentsatz entspricht dem jeweiligen Rabatt. Die Prozentsätze werden von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich zugeordnet. Der Schadenfreiheitsrabatt fällt deswegen unterschiedlich aus.

Berufsgruppen-Rabatt:
Je nach ausgeübtem Beruf kann der Versicherungsnehmer von einem Berufsgruppen-Rabatt profitieren, solange die Versicherung besteht.

Fahranfänger-Rabatt:
Wenn die Eltern eines Fahranfängers bereits eine Versicherung mit einem bestimmten Schadenfreiheitsrabatt besitzen, wird üblicherweise der Fahranfänger bei diesem Versicherer günstiger eingestuft, als üblich.

Bus- und Bahnfahrer-Rabatt
Bei Vorlage einer gültigen Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr oder einer Bahn-Card gibt es einen Rabatt.

Erstbesitzer- / Fahrzeugalter-Rabatt
Kauft der Versicherungsnehmer das Auto neu, wird in der Regel ein Erstbesitzer-Rabatt gewährt. Wenn das Fahrzeug noch relativ neu ist, wird ein sogenannter Fahrzeugalter-Rabatt gewährt.

Fahrerkreis-Rabatt
Hier wird der Kreis der Fahrer auf die Familie begrenzt. Zusätzlich ist ein Nachlass möglich, wenn noch ein Mindestalter der Fahrer vereinbart wird. In der Regel sind dies 23 Jahre und aufwärts.

Abstellort- / Garagen-Rabatt
Wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass er sein Auto sicher in einer Garage oder einem Carport anstelle an der Straße abstellt, hat er die Möglichkeit, einen Garagen-Rabatt zu verlangen.

Hausbesitzer-Rabatt
Der Besitzer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Wohnung hat die Möglichkeit, bei entsprechendem Nachweis einen Hausbesitzer-Rabatt zu beanspruchen.

Kinder- / Familien-Rabatt
Falls im Haushalt minderjährige Kinder leben, gewähren manche Versicherungen einen zusätzlichen Rabatt.

Lady-Rabatt
Wenn das Fahrzeug nur von Frauen gefahren wird, gewähren Versicherer einen Lady-Rabatt. Der Grund dafür ist ganz simpel: Statistisch verursachen Frauen weniger Unfälle als Männer.

Öko-Rabatt:
Dieser Rabatt kommt dann infrage, wenn das Fahrzeug kraftstoffarm fährt.

Sicherheitstraining-Rabatt
Bei einigen Versicherungen gibt es einen Rabatt, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen hat.

Wenigfahrer-Rabatt
Einige Versicherungen belohnen den Versicherungsnehmer, der mit seinem Auto eine geringe Jahreskilometerleistung erreicht. Das hat einen einfachen Grund: Je weniger das Auto bewegt wird, desto geringer ist die Gefahr eines Unfalls und damit einer Versicherungsleistung. Üblicherweise liegt der Wenigfahrer-Rabatt bei einer Jahreskilometerleistung von 15.000 bis 20.000 Kilometer.

Zweitwagen-Rabatt
Wenn schon ein Versicherungsvertrag besteht, kann ein zweites Auto über dieselbe Versicherung zu einem wesentlichen günstigeren Tarif als ein Erst-Fahrzeug versichern.

Die Risiken eines Versicherungsrabatts
Wenn eine Versicherung einen Rabatt gibt, bedeutet das für sie eine Mindereinnahme. Sie erwartet, dass der Versicherungsnehmer die Auflagen für den Rabatt erfüllt. Der Versicherungsnehmer sollte sicher sein, dass er die Auflagen eines Vertrags erfüllen kann. Wenn er sie nicht einhalten kann oder seine persönliche Situation sich verändert, ist er verpflichtet, dies dem Versicherer zu melden. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, eine hohe Vertragsstrafe zahlen zu müssen, nachdem ein Schaden aufgetreten ist. Ausgenommen sind nur sogenannte Notfahrten zum Krankenhaus oder zum Arzt. Oder eine Probefahrt, die ein Mitarbeiter einer Autowerkstatt nach einer Reparatur durchführt.

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