Verkehrsrechtschutzversicherung


Unter den Autoversicherungen wird neben der in Deutschland obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung auch häufig auf Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen zurückgegriffen. Doch damit ist das Angebot an Autoversicherungen noch nicht erschöpft – auch weitere Absicherungen können von Fahrzeughaltern in Anspruch genommen werden, die verschiedene Risiken abdecken.

Eine empfehlenswerte zusätzliche Autoversicherung ist unter anderem die Verkehrsrechtschutzversicherung. Sie kann in unterschiedlichen Varianten abgeschlossen werden. Zum einen gibt es den so genannten Fahrzeug-Rechtschutz, der sämtliche Risiken abdeckt, die mit einem bestimmten Fahrzeug in Verbindung stehen. Der Rechtschutz gilt für den Versicherungsnehmer als Eigentümer und Halter des Fahrzeugs, ebenso wie als Fahrer oder Insasse.

Zum anderen kann auch eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen werden, bei welcher der Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Fahrzeughalter aller Fahrzeuge versichert ist, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages oder während der vereinbarten Vertragsdauer auf ihn zugelassen sind. Die Rechtschutzversicherung gilt dann auch für alle Insassen sowie die Fahrer der im Vertrag festgehaltenen Fahrzeuge.

Darüber hinaus kann ein so genannter Fahrer-Rechtschutz abgeschlossen werden, der für Personen gilt, welche von Beruf wegen oder sehr häufig mit Fahrzeugen unterwegs sind, die nicht auf sie zugelassen sind. Diese Art der Versicherung ist sinnvoll, wenn der Eigentümer des entsprechenden Fahrzeugs noch keine eigene Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, in der der Fahrer mit eingeschlossen ist.

Die Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt Kosten, die bei der Geltendmachung von Rechten durch einen Rechtsanwalt oder das Gericht anfallen. Hierzu zählen auch Zeugenentschädigungen sowie gegebenenfalls Honorare für Sachverständige. Darüber hinaus kommt die Autoversicherung für die Kosten auf, die in Folge einer Streitigkeit aus einem Fahrzeugkauf entstehen, sowie für Kosten, die für Gericht und Verteidiger im Falle einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr anfallen.

Ob Parkverstöße ebenfalls zu den versicherten Leistungen zählen, wird von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich gehandhabt. Hier lohnt es sich, den Versicherungsvertrag genau auf diesen Punkt hin zu prüfen. Es lohnt sich außerdem, einen Versicherungsvergleich vor der Entscheidung für eine Autoversicherung durchzuführen – die Preise der einzelnen Anbieter gehen teilweise auch bei gleichen Leistungen stark auseinander.